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Hochzeit Hochzeit

„Sie sind also nicht mehr zwei, sondern eins. Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen.“ 

Mt 19,4-6)

Hochzeit

Im Sakrament der Ehe verbinden sich ein Mann und eine Frau in einer lebenslangen Gemeinschaft. Wir möchten Sie gerne unterstützen eine solche Gemeinschaft zu gründen in der das Leben und die Liebe wachsen kann.

Das Sakrament spenden sich Mann und Frau gegenseitig.

Wir empfehlen Ihnen sich mindestens sechs Monate vor dem geplanten Hochzeitstermin im Pastoralbüro anzumelden. Gerade in den Sommermonaten sind die Termine für Hochzeiten an den Wochenenden schnell vergeben.

Sie können aber auch – wenn alle formellen Voraussetzungen erfüllt sind – kurzfristig einen Termin erhalten.

Falls Sie in einer Pfarrei außerhalb des Pfarrverband Much getauft wurden oder einer anderen christlichen Gemeinschaft angehört, benötigen Sie ein Taufzeugnis. Dieses erhalten Sie dort, wo Sie die Taufe empfangen haben.

Grundsätzlich jeder, der katholisch ist, unverheiratet und das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Ist einer der beiden Partner jedoch nicht katholisch (evangelisch, ausgetreten, ungetauft, etc.) ist die Eheschließung zwar in der Regel möglich, es sind jedoch einige Voraussetzungen zu beachten. Eine besondere Schwierigkeit besteht, wenn einer der Brautleute bereits in einer Ehe gelebt hat. Wegen der Unauflöslichkeit der Ehe ist dann nicht in allen Fällen eine katholische Trauung möglich. Dies gilt auch in der Regel bei einer nur standesamtlich geschlossenen Vorehe. 

Nach der Anmeldung zur Trauung wird daher stets einer unser Seelsorger einen Termin mit Ihnen vereinbaren und die formalen Voraussetzungen im Rahmen eines Ehevorbereitungsgespräches gemeinsam mit Ihnen besprechen.

Es werden zwei Trauzeugen benötigt, die keine besonderen Voraussetzungen erfüllen müssen.

Im Pfarrverband Much sind Trauungen als sogenannte Brautmessen oder als Wortgottesdienste möglich. Bei Trauungen mit nur einem katholischen Ehepartner empfehlen wir einen Wortgottesdienst.

Wir bieten Ihnen grundsätzlich an den Samstagen – ausgenommen an kirchlichen und staatlichen Feiertagen – um 14 Uhr einen Trautermin an. Nach Absprache mit dem Seelsorger ist auch ein Termin an einem anderen Tag möglich.

Sollte der trauende Seelsorger kein hiesiger Geistlicher sein, ist dies auch möglich. Wir bitten den Trautermin jedoch frühzeitig mit unserem Pastoralbüro abzustimmen.