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Firmung Firmung

Dann legten sie ihnen die Hände auf und sie empfingen den Heiligen Geist

Apg 8,17

Firmung

In der Apostelgeschichte wird uns berichtet, wie Philippus – einer der ersten Diakone - in Samarien Menschen zum Glauben führt und sie tauft. Es sind jedoch die Apostel Petrus und Johannes, die nach Samarien ziehen und den Neugetauften die Hände auflegen. Durch diese Handauflegung empfangen sie den Heiligen Geist. Deshalb ist es auch bis heute üblich, dass einer der Apostelnachfolger – also ein Bischof – das Sakrament der Firmung spendet.

Das Wort Firmung kommt vom lateinischen "firmare" und bedeutet bestärken, festigen, ermutigen. Das Sakrament der Firmung dient also der Bestärkung des Getauften in seinem Christsein. Die Kraft des Heiligen Geistes verleiht Standvermögen. Sie ermutigt, Verantwortung für sich und die Gemeinschaft zu übernehmen. Durch das Sakrament der Firmung werden die Getauften also vollkommener mit der Kirche verbunden und mit dem Heiligen Geist ausgestattet.

Bestimmte Ämter in der Kirche können erst nach der Firmung übernommen werden, z.B. das Patenamt.

Traditionell ist das Sakrament der Firmung verbunden mit dem Übergang vom Kind-Sein zum Erwachsenwerden. In unserem Pfarrverband werden daher – jahrgangsweise – alle getauften Jugendlichen ab dem 16. Lebensjahr zur Vorbereitung auf die Firmung eingeladen. Der Vorbereitungskurs dauert im Regelfall sechs Monate. Die Einladung zum Kurs (Treffen ca. einmal im Monat) geschieht im automatisch durch unser Pastoralbüro. Haben Sie bitte keine Scheu in unserem Pastoralbüro nachzufragen, falls Sie die Befürchtung haben „vergessen“ worden zu sein.

Alle Getauften die älter als 16 Jahre sind und das Sakrament der Firmung empfangen möchten, bitten wir um Nachfrage im Pastoralbüro. Einer unserer Seelsorge wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und mit Ihnen die Firmvorbereitung individuell absprechen.

Man muss getauftes Mitglied der römisch-katholischen Kirche sein und im Regelfall das 14. Lebensjahr vollendet haben und somit religionsmündig sein.

Eine Patin oder ein Pate sind erforderlich. Dieser Pate darf nicht Vater und Mutter des Firmbewerbers sein und müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • mindestens 16 Jahre
  • katholisch und nicht aus der Kirche ausgetreten
  • Selbst das Sakrament der Firmung empfangen haben
  • christliche Lebensführung

Zum Nachweis der Firmung und Taufe wird den Paten ein Patenschein ausgestellt, der sie bei ihrem Wohnort-Pfarramt erhalten.

Im Regelfall findet in unserem Pfarrverband einmal im Jahr eine Firmung statt, die durch einen Bischof gespendet wird. In Absprache mit unseren Seelsorgern und einer entsprechenden Zustimmung durch den Erzbischof ist es in Ausnahmefällen (z.B. bei einer Wiederaufnahme in die Kirche) auch möglich, außerhalb des jährlichen Firmtermins, durch einen entsprechend beauftragten Priester gefirmt zu werden.

Den jährlichen Firmtermin können Sie gerne im Pastoralbüro erfragen.